Norm
ZPO §85 Abs2Rechtssatz
Wird ein Formmangel eines wegen dieses Formgebrechens verbesserungsbedürftigen Antrages auf Beigebung eines Rechtsanwaltes bis zum Ablauf einer wenn auch gesetzwidrig erteilten weiteren Verbesserungsfrist behoben, so ist der Antrag im Sinne des § 85 Abs 2 Satz 1 ZPO als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122875Im RIS seit
17.11.2007Zuletzt aktualisiert am
21.01.2013