RS OGH 2008/2/28 8Ob137/07s, 9Ob48/16y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2008
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Norm

ABGB §1002 ff

Rechtssatz

Ob und welche Informationspflichten den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber treffen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und könnte nur bei einer gravierenden Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123381

Im RIS seit

29.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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