RS OGH 2008/4/10 9ObA22/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2008
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Norm

ABGB §897
AngG §26 Z2 II2d
AngG §27 Z4 E4a
ABGB §1295 Abs2 III

Rechtssatz

Selbst wenn der Trainervertrag als Grund für die vorzeitige Auflösung jede Einschränkung der Tätigkeit des Trainers nennt, stellt dessen Dienstfreistellung wegen andauernder Misserfolge ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht die treuwidrige Verhinderung des Erlangens der zugesagten Aufstiegsprämie dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123324

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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