Norm
EO §382g Abs1 Z6Rechtssatz
Welche Sicherungsmittel im Einzelfall notwendig sind, um die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre zu verhindern, begründet keine erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123481Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008