RS OGH 2008/4/28 2Ob82/08k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2008
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Norm

EO §382g Abs1 Z6

Rechtssatz

Welche Sicherungsmittel im Einzelfall notwendig sind, um die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre zu verhindern, begründet keine erhebliche Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123481

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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