RS OGH 2008/6/10 4Ob41/08w

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Veröffentlicht am 10.06.2008
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Norm

B-VG Art7
StaatsdruckereiG 1996 §7 Abs2

Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof hält §7 Abs2 StaatsdruckereiG 1996 im Hinblick auf den Ausschluss der Wiener Zeitung von der Presseförderung und die für die Kenntnisnahme des Kundmachungsteils förderliche Verknüpfung mit einer Tageszeitung nicht für verfassungswidrig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gleichheitssatz, Presseförderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123829

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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