RS OGH 2008/11/19 3Ob152/08m

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Veröffentlicht am 19.11.2008
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Norm

ABGB §140 Aa
ABGB §150
AußStrG 2005 §135

Rechtssatz

Der zu Geldunterhalt verpflichtete Elternteil hat grundsätzlich gegenüber dem erziehenden Elternteil keinen Anspruch auf Rechnungslegung für die geleisteten Unterhaltsbeträge.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 152/08m
    Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 Ob 152/08m
    Bem: So bereits 8 Ob 1658/93 und 3 Ob 89/97b. (T1); Bem: Mit Ausführungen zum Verhältnis der Bestimmungen des § 150 ABGB und des § 135 AußStrG zueinander. (T2): Beisatz: Hier: Allenfalls in Betracht kommende Ausnahmen von diesem Grundsatz wurden nicht behauptet. (T3); Bem: Nachträgliche Richtigstellung: „Der zu Geldunterhalt verpflichtete Elternteil" statt „Der Unterhaltsberechtigte". (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124287

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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