RS OGH 2008/11/25 1Ob211/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2008
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Norm

ABGB §154 Abs3 G
ABGB §275 Abs3

Rechtssatz

Eine Klage auf Erhöhung des Pflegegelds gehört zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb und bedarf daher nicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124378

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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