RS Vwgh 1986/6/24 86/14/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1986
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10;

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter, die unter Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages angeschafft (hergestellt) wurden, müssen -

bei sonstiger Nachversteuerung des Investitionsfreibetrages - fünf Jahre hindurch im Betriebsvermögen verbleiben. Der in das Jahr der Anschaffung (Herstellung) fallende Zeitraum ist dabei zusätzlich zu den fünf folgenden Wirtschaftsjahren als erforderliche Betriebszugehörigkeitsdauer normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140071.X01

Im RIS seit

24.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten