RS Vwgh 1986/9/12 86/18/0116

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Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs5;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

In der Unterlassung der Beischaffung eines Phasenverteilungsplanes von Verkehrslichtsignalanlagen zur Erstellung eines Zeit-Weg-Diagrammes durch einen Sachverständigen als Beweismittel liegt kein wesentlicher Verfahrensverstoß, wenn die exakte Beibehaltung einer bestimmten, gleich bleibenden Geschwindigkeit durch den Fahrzeuglenker nicht feststeht.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180116.X01

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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