RS Vwgh 1986/9/12 86/18/0079

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Veröffentlicht am 12.09.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art7;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42;

Rechtssatz

Der VwGH hat im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG auch zu untersuchen, ob im Rahmen der subjektiven Rechtsverletzungsmöglichkeit der Gleichheitssatz verletzt wurde, sei es bei der Ermessensübung, sei es durch willkürliche Gesetzesanwendung.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180079.X04

Im RIS seit

12.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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