RS Vwgh 1986/9/15 86/10/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §33 Z2;
VStG §19 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Art der "Kundenwerbung" (Prostitution) ist der Unrechtsgehalt im Hinblick auf die Zugänglichkeit für einen größeren Personenkreis erheblich, dies selbst dann, wenn, wie die Bf behauptet, das Druckwerk nur in "geringer" Auflage erscheinen sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100076.X02

Im RIS seit

15.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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