RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0114

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §115;
ArbVG §38;

Rechtssatz

Die das Arbeitsverhältnis des Betriebsratsmitgliedes gemäß dem Arbeitsverfassungsrecht sichernden Vorschriften sind Mittel zur Sicherung der Aufgabenerfüllung im Sinne des § 38 ArbVG. Das im Freistellungsfall fortbezahlte Entgelt ist nicht Einnahme aus der Tätigkeit (Funktion) als Mitglied des Betriebsrates, sondern Einnahme aus dem Dienstverhältnis. Dieses Entgelt ist nicht Gegenleistung des Arbeitgebers für die Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des § 38 ArbVG oder Vergütung für die Ausübung dieser Funktion. Auf deren Erfüllung steht dem Arbeitgeber kein Anspruch zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140114.X02

Im RIS seit

16.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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