RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;
GrEStG 1955 §3 Z2;

Rechtssatz

Im Falle des Grundstückserwerbs durch Schenkung unter einer den Wert (Einheitswert) des Grundstücks übersteigenden Auflage (hier:

Durch Erwerbsvorgang übernommene Schulden größer als der Einheitswert des Unternehmensanteiles) sind hinsichtlich der Besteuerung dieses Vorganges nicht die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes, sondern die des GrEStG anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160014.X04

Im RIS seit

16.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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