RS Vwgh 1986/11/7 86/18/0193

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Veröffentlicht am 07.11.1986
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Index

Verwaltungsverfahren
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1438
VStG §19
VStG §44a litc
VStG §44a Z3 implizit
VVG §3 Abs1

Rechtssatz

Ein aus einem früheren Rechtsgang bestehendes Guthaben auf Rückzahlung einer Geldstrafe kann nicht gegen die im späteren Rechtsgang verhängte Geldstrafe aufgerechnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180193.X06

Im RIS seit

25.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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