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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Eine aufgelöste Investitionsrücklage stellt einschließlich des allfälligen Erhöhungsbetrages (§ 9 EStG 1972) Einkommen iS des § 2 Abs 2 EStG 1972 und damit auch des StudFG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120205.X01Im RIS seit
10.11.1986