RS Vwgh 1986/12/11 86/16/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1986
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
98/01 Wohnbauförderung

Norm

B-VG Art7;
WFG 1968 §1 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH hegt keine Bedenken, daß die in § 1 Abs 2 WFG gemachten Ausnahmen im Interesse der ärztlichen Betreuung der Bewohner eines Wohngebietes sowie deren Versorgung mit Bedarfsgegenständen und Dienstleistungen des täglichen Lebens gegenüber dem Arbeitsraum und Büroraum eines Verteidigers in Strafsachen nicht eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160027.X02

Im RIS seit

11.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten