RS Vwgh 1986/12/16 86/04/0079

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §159 Abs3
GewO 1973 §29
GewO 1973 §94 Z32

Rechtssatz

Schon aus der eigentümlichen Bedeutung des Wortes "Steinbildhauer" ergibt sich, dass bei Erzeugnissen dieses Gewerbes das bildhauerische Element im Vordergrund zu stehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040079.X02

Im RIS seit

22.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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