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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §214 Abs1;Rechtssatz
Es kann auch hinsichtlich einer bereits entrichteten Abgabe eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus wirtschaftlichen Gründen bestehen. Eine Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten aus wirtschaftlichen Gründen kommt insbesondere in Betracht, wenn diese Schuldigkeiten zwar infolge der Verrechnungsanordnung des § 214 Abs 1 BAO durch Zahlungen des Steuerpflichtigen getilgt, die für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe damit aber nicht beseitigt sind. Dies trifft etwa dann zu, wenn die nachzusehenden Abgabennachforderungen ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten des Steuerpflichtigen auslösten und sich an diesen trotz Tilgung durch Verrechnung gem § 214 Abs1 BAO nichts änderte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140103.X02Im RIS seit
20.01.1987