RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/04 Exekutionsordnung

Norm

ABGB §481;
ABGB §521;
EO §150 Abs1;

Rechtssatz

Ein Wohnungsrecht wird insbsondere deshalb verbüchert, um im Falle eines Wechsels des Liegenschafts- bzw. Hauseigentümers als Wohnberechtigter geschützt zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160019.X03

Im RIS seit

13.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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