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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Ist die Untersagung des Inverkehrbringens eines Produktes als Verzehrprodukt dem spruchgemäßen Ergebnis nach nicht rechtsirrig, weil ein Arzneimittel vorliegt, so führen Mängel in der Begründung des angefochtenen Bescheides nicht zu dessen Aufhebung.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100161.X01Im RIS seit
30.08.2006Zuletzt aktualisiert am
18.05.2018