RS Vwgh 1987/2/17 85/04/0191

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Veröffentlicht am 17.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §32 Abs1;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Für die Ermittlung des Umfanges einer Betriebsanlagengenehmigung ist nicht nur der Wortlaut des Genehmigungsbescheides, sondern auch die Betriebsbeschreibung maßgebend, wobei allenfalls auch auf das allen Gewerbetreibenden in § 32 Abs 1 GewO 1973 eingeräumte Recht der Instandhaltung der Betriebsmittel Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 25.2.1986, 84/04/0245, E 18.2.1986, 85/04/0083).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040191.X02

Im RIS seit

14.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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