RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0258

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §31 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1227/77 E 14. April 1978 VwSlg 9524 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Im Zusammenhalt mit dem zweiten Satz des § 31 Abs 2 der Reisegebührenvorschrift 1955 ergibt sich, daß auch die nach dem ersten Satz dieser Gesetzesstelle geräumte Wohnung im Dienstort liegen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120258.X01

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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