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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §31 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1227/77 E 14. April 1978 VwSlg 9524 A/1978 RS 1Stammrechtssatz
Im Zusammenhalt mit dem zweiten Satz des § 31 Abs 2 der Reisegebührenvorschrift 1955 ergibt sich, daß auch die nach dem ersten Satz dieser Gesetzesstelle geräumte Wohnung im Dienstort liegen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120258.X01Im RIS seit
21.09.2006