RS Vwgh 1987/4/10 86/11/0157

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Veröffentlicht am 10.04.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §13 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2260/78 B 27. Juni 1980 VwSlg 10179 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem § 13 AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110157.X01

Im RIS seit

06.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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