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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §170 Abs7;Rechtssatz
Hat die Behörde einen Auftrag zur Beseitigung einer Einfriedung zwar auf § 172 Abs 6 FG gestützt (wo der Instanzenzug gem Art 103 Abs 4 B-VG abgekürzt ist), handelt es sich jedoch) - wie sich aus Spruch, Begründung und Antragstellung durch die Gemeinde sowie die Zustellung an diese ergibt) in Wahrheit um einen Abspruch in einer Angelegenheit nach § 35 Abs 2 Forstgesetz, so ist gem § 170 Abs 2 leg cit die Berufung an den Bundesminister f. Land- und Forstwirtschaft zulässig und der Instanzenzug nicht erschöpft.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100040.X01Im RIS seit
24.04.2006