RS Vwgh 1987/5/8 85/18/0257

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Veröffentlicht am 08.05.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Da sich aus dem roten Licht ergebende Gebot für den Fahrzeuglenker besteht grundsätzlich darin, vor der Kreuzung an bestimmten Stellen anzuhalten; es ist ihm also verboten, in die Kreuzung einzufahren. An welcher Stelle des näheren anzuhalten ist, ergibt sich aus § 38 Abs 1 lit a bis lit c StVO.

Schlagworte

Verkehrslichtsignalanlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180257.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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