RS Vwgh 1987/6/29 86/10/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §33 Z2;
VStG §19;

Rechtssatz

Zur Strafbemessung sind alle einschlägigen und dieselbe schädliche Neigung indizierenden Vorstrafen als Erschwerungsgrund heranzuziehen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100164.X05

Im RIS seit

29.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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