RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0116

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §608;

Rechtssatz

Vorerbe und Nacherbe haben zusammen die Rechtstellung des Vollerben und Volleigentums, ihre Berechtigungen ergänzen einander, zwischen ihnen besteht also eine Eigentumsrechtsteilung besonderer Art.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160116.X03

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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