RS Vwgh 1987/9/22 86/14/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7;

Rechtssatz

Die AfA steht dem zivilrechtlichen Eigentümer zu, wenn niemand anderem eine eigentümerähnliche Stellung gleich einem wirtschaftlichen Eigentümer zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140178.X02

Im RIS seit

22.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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