RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs2a;

Rechtssatz

Unter einer "Fahrbahnverbreiterung" ist keine für das erlaubte Parken "gekennzeichnete" Stelle zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020138.X01

Im RIS seit

24.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten