RS Vwgh 1987/9/25 87/02/0069

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Veröffentlicht am 25.09.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs7;

Rechtssatz

Für die rechtliche Beurteilung einer Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs 7 KFG ist der Abstand des LKW des Beschuldigten zum vorausfahrenden Polizeifahrzeug, dem der Beschuldigte zu folgen aufgefordert worden war, sowie die Verkehrsdichte unerheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020069.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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