RS Vwgh 1987/9/29 86/11/0179

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §23 Abs1;
IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;
IESG §1 Abs4 idF 1986/395;

Rechtssatz

Die anteiligen Sonderzahlungen stellen zwar einen Teil der für die Berechnung der Höhe der Abfertigung maßgebenden Basisgröße dar, erhöhen aber nicht das in § 23 Abs 1 AngG genannte Vielfache. Bezugspunkt der Beschränkung des Insolvenz-Ausfallgeldes nach § 1 Abs 3 Z 4 IESG für Abfertigung ist die Basisgröße (Hinweis E 24.4.1987, 86/11/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110179.X01

Im RIS seit

07.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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