RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0115

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §33 Z2;
StGB §34 Z2;
VStG §19;

Rechtssatz

Dass der Milderungsgrund der Unbescholtenheit als nicht gegeben erachtet wird, ist nicht mit dem Erschwerungsgrund einer (einschlägigen) Vorstrafe gleichzusetzen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X04

Im RIS seit

15.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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