RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0053

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §57 Abs3 ;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 38 AVG 1950 aus dem Grunde, dass keine Unterscheidung getroffen wurde, ob bereits eine Maßnahme angeordnet wurde, die Rechtsfolgen für den Betroffenen nach sich gezogen hat, und ob dieser Maßnahme ein Ermittlungsverfahren vorangegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110053.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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