RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0053

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §57 Abs3 ;
KFG 1967 §75 Abs1;

Rechtssatz

Das Ermittlungsverfahren ist eingeleitet, wenn von der Entziehungsbehörde einerseits an die Strafbehörde eine Note mit dem Ersuchen um Bekanntgabe des Ausganges des Strafverfahrens gerichtet wird, andererseits eine Auskunft betreffend die Vormerkungen eingeholt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110053.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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