RS Vwgh 1987/11/3 87/11/0169

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Veröffentlicht am 03.11.1987
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Index

23/01 Konkursordnung
60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §20 Abs2;
AngG §29 Abs1;
IESG §1 Abs2;
KO §25 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung einer gem § 25 Abs 1 KO vorzeitig austretenden Angestellten ist - unter dem hiebei maßgeblichen Gesichtspunkt der vom Masseverwalter fiktiv einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfrist (E v. 22.10.1986, 85/11/0067) - auch die Angestelltenzeit der Austretenden mit zu berücksichtigen, die er vor dem Eintritt des Erwerbers des Betriebes in sein Angestelltendienstverhältnis mit dem Vorgänger bei diesem zurückgelegt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110169.X04

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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