RS Vwgh 1987/11/9 86/12/0013

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Veröffentlicht am 09.11.1987
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §18 Abs3 litb;

Rechtssatz

Für die Ermittlung der Ruhezeit kommt der Wegstrecke im Ort der Dienstverrichtung keine Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120013.X03

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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