RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0005

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §11;
BewG 1955 §32 Abs4;
EStG 1972 §17;
EStG 1972 §21;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/14/0089 E 22. März 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Ist die Beteiligung an einer Agrargemeinschaft an sogenannten Stammsitzliegenschaften gebunden, dann handelt es sich hiebei um ein mit Grundbesitz verbundenes Recht iSd § 11 Abs 1 BewG, das gemäß § 32 Abs 4 BewG bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen ist. Es ist sohin wertmäßig bei der Feststellung des Einheitswertes des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140005.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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