RS Vwgh 1987/12/2 87/03/0077

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
StVO 1960 §11 Abs1;
StVO 1960 §7 Abs1;
StVO 1960 §9 Abs1;

Rechtssatz

Durch Verwaltungsübertretungen nach den §§ 7 Abs 1, 9 Abs 1 und 11 Abs 1 StVO wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt; ein Kraftfahrzeuglenker, der diese Vorschriften übertritt, gefährdet die Sicherheit der von ihm beförderten Personen. (Hinweis auf E vom 22.11.1984, 84/16/0046)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030077.X04

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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