RS Vwgh 1987/12/15 87/14/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1987
beobachten
merken

Index

Finanzstrafrecht
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs1
AVG §58 Abs2
FinStrG §139
FinStrG §98 Abs2
KFG 1967 §45
VwGG §42 Abs2 litc Z3
VwGG §42 Abs2 Z3 litc

Rechtssatz

Die Intensität der Grenzkontrollen durch Schweizer Behörden gehört nicht zum Erfahrungsgut des täglichen Lebens. Eine Feststellung, es sei auf Grund der Lebenserfahrung schlechthin unmöglich, die Schweizer Grenze mit einem Pkw zu überschreiten, der ein österreichisches Probekennzeichen aufweist, ist durch den Hinweis auf die Lebenserfahrung allein nicht ausreichend begründet.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft VwRallg9/3Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140134.X09

Im RIS seit

20.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten