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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §35 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 82 Abs 5 StVO können von Ort zu Ort verschieden sein. Die Schlussfolgerung weil eine Bewilligung für bestimmte Orte erteilt wurde, müsse sie auch für andere Orte erteilt werden, entbehrt daher jeder Grundlage (hier: Aufstellung von Automaten)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180086.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.01.2009