RS Vwgh 1988/2/15 87/12/0174

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Veröffentlicht am 15.02.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §74 Abs3;

Rechtssatz

Die Gewährung eines Sonderurlaubes auf die Zeit der Tätigkeit als Sekretär einer Parlamentsfraktion übersteigt nicht die dem Anlass angemessene Dauer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120174.X01

Im RIS seit

04.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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