RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0009

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht

Norm

EisbEG 1954 §1;
EisbEG 1954 §2 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Es bleibt dem Eisenbahnunternehmen überlassen, ob es die erforderlichen Baumaßnahmen selbst oder durch von ihm ermächtigte dritte Personen durchführt. Die ermächtigte dritte Person übt die dem Eisenbahnunternehmen eingeräumten Rechte in dessen Auftrag, somit für das Eisenbahnunternehmen und nicht eigenmächtig als übertragene Rechte aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030009.X07

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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