RS Vwgh 1988/5/16 88/10/0075

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Veröffentlicht am 16.05.1988
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs3;
ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §33 Abs2 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0030 E 30. März 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100075.X02

Im RIS seit

18.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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