RS Vwgh 1988/6/8 87/03/0152

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Veröffentlicht am 08.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §59 Abs2;
AVG §59 Abs3;
KflG 1952 §4 Abs1 Z3;
KflG 1952 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Anträge auf Aufhebung eines Bedienungsverbotes bezüglich bestimmter Haltestellen entlang einer Kraftfahrlinie und auf Genehmigung eines zusätzlichen Kurspaares für diese Kraftfahrlinie bilden keine untrennbare Einheit, die die Behörde verpflichtete, beide Anträge einer einheitlichen Beurteilung zu unterziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030152.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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