RS Vwgh 1988/6/29 88/09/0003

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

BDG 1979 §39;
PVG 1967 §15 Abs4;
PVG 1967 §8;

Rechtssatz

Nach der bisherigen Rechtsprechung, wonach dem dienstzugeteilten Bediensteten das Wahlrecht bei ihrer Stammdienststelle und nicht bei der Zuteilungsdienststelle zukommt (Hinweis auf E vom 19.11.1976, 2248/75, VwSlg 9185 A/1976 und vom 26.4.1982, 0024/80), und mangels eines gegenteiligen Ansatzes im PVG, geht der VwGH von der Rechtsauffassung aus, dass der Begriff der Dienstzuteilung iSd § 8 PVG mit dem des § 39 BDG 1979 inhaltsgleich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090003.X02

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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