RS Vwgh 1988/7/5 88/14/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1988
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §140;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der haushaltsführende Elternteil leistet seinen Beitrag auch, wenn er ein Kind, das - nicht aus Gründen seiner Teilzeitbeschäftigung, sondern aus Gründen der Ausbildung und der Lage des Familienwohnsitzes - in einem Internat untergebracht ist, nur während der Wochenenden und Ferien

betreut (hier: keine Beitragspflicht der Mutter, die aus teilweiser Teilzeitbeschäftigung mtl S 4.667,-- netto verdiente, während der voll berufstätige Vater monatlich S 11.019,-- netto verdiente, zu den jährlichen Internatskosten von S 36.320,--).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140054.X02

Im RIS seit

05.07.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten