RS Vwgh 1988/7/8 88/18/0101

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Veröffentlicht am 08.07.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1144/65 E 28. November 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Die Benutzung einer Straße für eine gewerbliche Tätigkeit bedarf auch dann einer VORHERIGEN Bewilligung, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs durch diese Tätigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180101.X01

Im RIS seit

24.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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