RS Vwgh 1988/9/19 86/12/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1988
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §24 Abs1;

Rechtssatz

Die Aufteilung der Kosten eines für drei Objekte zuständigen Hausbesorgers unter Zugrundelegung der Nutzflächen begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120221.X02

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten