RS Vwgh 1988/9/20 88/14/0109

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §141;
ABGB §166;
BAO §303 Abs4;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer von Amts wegen infolge Feststellung der Höhe des Einkommens des Sohnes des Steuerpflichtigen, für dessen außereheliche Kind dieser auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches als Großvater subsidiär unterhaltspflichtig war. Die betreffenden Unterhaltsleistungen waren als außergewöhnliche Belastung bei der Veranlagung im Hinblick auf die Behauptung in der Abgabenerklärung anerkannt worden, der Sohn befinde sich noch in Ausbildung und habe nur geringes Einkommen bezogen (hier: tatsächlich stellte sich heraus, daß er Konzipient bei einem RA war und jährlich netto zwischen S 130000.- und S 210000.- verdiente).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140109.X01

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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