RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0222

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §21;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 66;

Rechtssatz

Die Absetzung für Abnutzung darf bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit nicht außer Ansatz bleiben, weil sie echten Wertverlusten Rechnung trägt (hier: Werkzeuge, Forststraße).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X06

Im RIS seit

21.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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